| Altablagerungen,
kontaminierte Standorte Seit Inkrafttreten des Bundesbodenschutzgesetzes und der entsprechenden Ländergesetze ist der Boden als Schutzgut gesetzlich verankert. Daher müssen neben einer möglichen Gefährdung des Grundwassers auch Verunreinigungen des Bodens erhoben und entsprechend der geplanten weiteren Nutzung bewertet werden. Dies betrifft Altablagerungen und Industriestandorte in gleichem Maße. Daher sollte neben behördlicherseits geforderten Auflagen die eingehende Untersuchung des Bodens z. B. im Rahmen von Grundstücksbewertungen oder Umnutzungen erfolgen, was in der Regel im Interesse des Eigentümers liegt. Im Falle von Überschreitungen der geltenden Richtwerte ist zusätzlich das Schutzgut Grundwasser zu untersuchen. Im Falle eines Sanierungsbedarfs wird in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Sanierungskonzept erarbeitet. Die Sanierungsplanung erfolgt stets nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit in Abhängigkeit von technischen Randbedingungen und Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Sanierungsverfahren.
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